Fall 1:
Medizinische Versorgung:
Sie haben eine ärztliche Verordnung.
Dies bedeutet, dass Ihr Gesundheitszustand eine bestimmte Versorgung aus ärztlicher Sicht notwendig macht. Die Krankenkasse übernimmt in der Regel hierfür die Kosten.
Sie kommen mit dem Verordnungsschein zu uns. Wir planen die bereits vom Arzt festgelegte Leistung mit Ihnen. Anschließend rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.
Typische Leistungen in diesem Bereich:
- Blutzucker messen
- Medikamentengabe
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- Spritzen geben
- Verbänden anlegen